Der Fensteraustausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung seit 01.02.2006 als energetische Einzelmaßnahme
mit einer Zinsverbilligung belohnt. Ihren vollen Nutzen bringen neue
Fenster allerdings nur, wenn sie vom Profi eingebaut werden. Seit
Anfang 2006 können Eigentümer bei Sanierungs- und Renovierungs-
arbeiten im Haus Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
Alle Förderpragramme des Bundes, der Länder, der Kreise, Städte
und Gemeinden sowie der Energieversorger sind im Internet unter
www.foerder-data.de oder bei
www.dena.de der Deutschen Eenergie-
Argentur abrufbar. Weitere Informationen über effektives Energiesparen
durch neue Fenster bieten wir Ihnen.